Altenpfleger*innen sind für die Betreuung von älteren Menschen zuständig, sei es beim Waschen, Essen oder im sonstigen Alltag. Zusätzlich überwachen sie die medizinische Versorgung der Senior*innen und sind in Notfällen zur Stelle. Das impliziert natürlich, dass Altenpflegekräfte jederzeit abrufbereit sein müssen. Wie sehen also die Arbeitszeiten aus? DSK informiert aus erster Hand, wie die Arbeitszeiten von Altenpfleger*innen gestaltet werden.
Verschiedene Arbeitszeitenmodelle in der Altenpflege
Damit die Betreuung der Senior*innen zu jeder Tageszeit gegeben ist, ist ein Schichtsystem mit 40 Wochenstunden in der Altenpflege üblich. Das umfasst normalerweise drei Schichten: Früh-, Spät- und Nachtschicht. So wechseln sich die Mitarbeiter*innen untereinander damit ab, wer wann zur Arbeit erscheinen muss. Es gibt Einrichtungen, in denen das wochenweise geschieht, Sie also beispielsweise in einer Woche früh kommen und in der darauf folgenden Woche spät; aber auch Modelle, in denen täglich gewechselt wird. Eines haben diese Ansätze gemeinsam: Sie verfolgen einen festen Schichtplan. Darin wird festgelegt, wer welche Arbeitszeiten übernimmt. Häufig sind bei den beiden Tagdiensten mehr Mitarbeiter*innen eingeplant als in der Nacht, sodass Sie nur ab und zu nachts arbeiten müssen.
Bei uns sehen die Arbeitszeiten in der Altenpflege wie folgt aus:
Frühschicht: 6.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Spätschicht: 13.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Nachtschicht: 20.30 Uhr bis 6.30 Uhr
Work-Life-Balance in der Altenpflege
Uns ist wichtig, dass unsere Mitarbeiter*innen zufrieden sind und gern zur Arbeit kommen. Dazu gehört auch, dass neben dem Beruf noch genügend Zeit für Freizeit ist. Unsere Arbeitszeiten für Altenpfleger*innen sind deshalb so ausgelegt, dass immer der halbe Tag frei ist – entweder vor- oder nachmittags. Wenn Sie also mit Freund*innen frühstücken möchten, private und Arzttermine wahrnehmen müssen oder anderen Hobbys nachgehen wollen, sind Sie dafür nicht ausschließlich auf das Wochenende angewiesen. Außerdem gestalten wir unseren Dienstplan so, dass Sie im Voraus planen können. Trotzdem werden bei der Gestaltung auch Ihre Wünsche berücksichtigt.
Ist Arbeiten am Wochenende Pflicht?
Müssen Altenpfleger*innen auch am Wochenende arbeiten? Die kurze Antwort ist: Ja. Da die Bewohner*innen unserer Seniorenzentren nicht auf sich allein gestellt sein können, muss auch am Wochenende jemand vor Ort sein. Die lange Antwort: Ähnlich wie beim Thema Nachtdienst wird bei der Arbeitszeit am Wochenende abgewechselt und Sie erhalten einen sogenannten Ausgleichstag. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der anschließenden zwei Wochen nach einem Sonntagsdienst an einem anderen Tag frei haben. Das Gleiche gilt für gesetzliche Feiertage.
Sie möchten mehr über die Bedingungen in der Altenpflege erfahren, beispielsweise welche Aufgaben ein*e Altenpfleger*in erfüllt? Dann schauen Sie sich gern weiter in unserem Ratgeber um oder schicken Sie uns Ihre konkrete Frage über unser Kontaktformular.