Welche Arbeitszeiten hat man als Altenpfleger*in?

Welche Arbeitszeiten hat man als Altenpfleger*in?
Start 9 Allgemein 9 Welche Arbeitszeiten hat man als Altenpfleger*in?

Altenpfleger*innen sind für die Betreuung von älteren Menschen zuständig, sei es beim Waschen, Essen oder im sons­tigen Alltag. Zusätzlich über­wa­chen sie die medi­zi­ni­sche Versorgung der Senior*innen und sind in Notfällen zur Stelle. Das impli­ziert natür­lich, dass Altenpflegekräfte jeder­zeit abruf­be­reit sein müssen. Wie sehen also die Arbeitszeiten aus? DSK infor­miert aus erster Hand, wie die Arbeitszeiten von Altenpfleger*innen gestaltet werden.

Verschiedene Arbeitszeitenmodelle in der Altenpflege

Damit die Betreuung der Senior*innen zu jeder Tageszeit gegeben ist, ist ein Schichtsystem mit 40 Wochenstunden in der Altenpflege üblich. Das umfasst norma­ler­weise drei Schichten: Früh-, Spät- und Nachtschicht. So wech­seln sich die Mitarbeiter*innen unter­ein­ander damit ab, wer wann zur Arbeit erscheinen muss. Es gibt Einrichtungen, in denen das wochen­weise geschieht, Sie also beispiels­weise in einer Woche früh kommen und in der darauf folgenden Woche spät; aber auch Modelle, in denen täglich gewech­selt wird. Eines haben diese Ansätze gemeinsam: Sie verfolgen einen festen Schichtplan. Darin wird fest­ge­legt, wer welche Arbeitszeiten über­nimmt. Häufig sind bei den beiden Tagdiensten mehr Mitarbeiter*innen einge­plant als in der Nacht, sodass Sie nur ab und zu nachts arbeiten müssen.

Bei uns sehen die Arbeitszeiten in der Altenpflege wie folgt aus:

Frühschicht: 6.30 Uhr bis 14.00 Uhr

Spätschicht: 13.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Nachtschicht: 20.30 Uhr bis 6.30 Uhr

Work-Life-Balance in der Altenpflege

Uns ist wichtig, dass unsere Mitarbeiter*innen zufrieden sind und gern zur Arbeit kommen. Dazu gehört auch, dass neben dem Beruf noch genü­gend Zeit für Freizeit ist. Unsere Arbeitszeiten für Altenpfleger*innen sind deshalb so ausge­legt, dass immer der halbe Tag frei ist – entweder vor- oder nach­mit­tags. Wenn Sie also mit Freund*innen früh­stü­cken möchten, private und Arzttermine wahr­nehmen müssen oder anderen Hobbys nach­gehen wollen, sind Sie dafür nicht ausschließ­lich auf das Wochenende ange­wiesen. Außerdem gestalten wir unseren Dienstplan so, dass Sie im Voraus planen können. Trotzdem werden bei der Gestaltung auch Ihre Wünsche berücksichtigt. 

Ist Arbeiten am Wochenende Pflicht?

Müssen Altenpfleger*innen auch am Wochenende arbeiten? Die kurze Antwort ist: Ja. Da die Bewohner*innen unserer Seniorenzentren nicht auf sich allein gestellt sein können, muss auch am Wochenende jemand vor Ort sein. Die lange Antwort: Ähnlich wie beim Thema Nachtdienst wird bei der Arbeitszeit am Wochenende abge­wech­selt und Sie erhalten einen soge­nannten Ausgleichstag. Das bedeutet, dass Sie inner­halb der anschlie­ßenden zwei Wochen nach einem Sonntagsdienst an einem anderen Tag frei haben. Das Gleiche gilt für gesetz­liche Feiertage.

Sie möchten mehr über die Bedingungen in der Altenpflege erfahren, beispiels­weise welche Aufgaben ein*e Altenpfleger*in erfüllt? Dann schauen Sie sich gern weiter in unserem Ratgeber um oder schi­cken Sie uns Ihre konkrete Frage über unser Kontaktformular.